AV -
Medien
Die
AV-Medien dürfen nur in Veranstaltungen vorgeführt werden und keinem
gewerblichen Zweck dienen.
Sofern
Vorführungen Öffentlichkeitscharakter haben ( z.B. im Rahmen der Jugend-und
Erwachsenenbildung), hat der Veranstalter die Vorschriften des Urhebergesetzes
und des Jugendschutzes zu beachten und ist ggf. haftbar. Insbesondere ist bei
öffentlichen Vorführungen zu prüfen, ob eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich
ist.
Die
ausgeliehenen Medien unterliegen dem Urheberschutz. Sie dürfen für weitere
Vorführungen nicht vervielfältigt werden!
Ausleihe:
Der
gesamte Ausleihverkehr wird über unser PC-Medienprogramm abgewickelt.
Jede
Institution, die durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Entleiher
auftreten, bekommt eine Kundennummer zugeteilt.
Ausleihfrist:
Die
gewöhnliche Ausleihfrist von 14 Tagen ist unbedingt einzuhalten, damit die
Kreisbildstelle
möglichst vielen Kunden gerecht werden kann. Fristverlängerungen können nur nach
Rücksprache gewährt werden, sofern das betreffende Medium nicht anderweitig
vorbestellt ist.
Reservierungen:
Das
Reservierungsverfahren kann nur dann reibungslos fuktionieren, wenn die Medien
durch den Entleiher fristgerecht zurückgegeben werden. |