Verleihbedingungen

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AV - Medien

Die AV-Medien dürfen nur in Veranstaltungen vorgeführt werden und keinem gewerblichen Zweck dienen.

Sofern Vorführungen Öffentlichkeitscharakter haben ( z.B. im Rahmen der Jugend-und Erwachsenenbildung), hat der Veranstalter die Vorschriften des Urhebergesetzes und des Jugendschutzes zu beachten und ist ggf. haftbar. Insbesondere ist bei öffentlichen Vorführungen zu prüfen, ob eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich ist.

Die ausgeliehenen Medien unterliegen dem Urheberschutz. Sie dürfen für weitere Vorführungen nicht vervielfältigt werden!

Ausleihe:

Der gesamte Ausleihverkehr wird über unser PC-Medienprogramm abgewickelt.
Jede Institution, die durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Entleiher auftreten, bekommt eine Kundennummer zugeteilt.

Ausleihfrist:

Die gewöhnliche Ausleihfrist von 14 Tagen ist unbedingt einzuhalten, damit die Kreisbildstelle möglichst vielen Kunden gerecht werden kann. Fristverlängerungen können nur nach Rücksprache gewährt werden, sofern das betreffende Medium nicht anderweitig vorbestellt ist.

Reservierungen:

Das Reservierungsverfahren kann nur dann reibungslos fuktionieren, wenn die Medien durch den Entleiher fristgerecht zurückgegeben werden.

 

 

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Seite aktualisiert: 20.09.2007